Gibt es eine Fortbildungspflicht in der Logopädie?
Gibt es eine Fortbildungspflicht in der Logopädie und Sprachtherapie?
Ja, Logopäd*innen und Sprachtherapeut*innen, die ambulant in einer Heilmittelpraxis in Deutschland Leistungen erbringen, sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Nur so kann die Qualität der geleisteten Therapie sich weiter verbessern und mehr evidenzbasiertes Arbeiten den Weg in unseren Beruf finden.
Wer muss sich wie viel fortbilden?
Therapeut*innen mit einer Krankenkassenzulassung (meist die Praxisinhaber*in) und fachliche Leitungen benötigen innerhalb von vier Jahren 60 Fortbildungspunkte. Der aktuelle Betrachtungszeitraum umfasst die Jahre 2022 bis 2025. Der darauffolgende 2026 bis 2029.
Angestellte in der Logopädie und Sprachtherapie, die keine fachliche Leitungsposition haben, benötigen für den gleichen Zeitraum nur 20 Punkte.
Bis zu 50 Prozent der Fortbildungspunkte dürfen durch die Teilnahme an Online-Fortbildungen erworben werden.
Wie werden die Fortbildungspunkte berechnet?
Ein Fortbildungspunkt steht für eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten. Für die Teilnahme an Online-Fortbildungen wie unsere bei TherAkademie wird ein Fortbildungspunkt pro zwei Unterrichtseinheiten – also 90 Minuten – vergeben.
Gibt es Fortbildungen, für die ich keine Punkte bekomme?
Ja, Fortbildungen müssen strenge Bedingungen erfüllen, damit für sie Fortbildungspunkte vergeben werden können:
Sie müssen inhaltlich relevant für die Ausübung der Stimm-, Sprech-, Sprach- oder Schlucktherapie sein, also aktuelles und möglichst evidenzbasiertes Wissen aus der Logopädie oder einem angrenzenden Fachbereich mit Bezug auf die Logopädie oder aktuelle Diagnostik- oder Therapieverfahren vermitteln. Die Aktualität muss durch eine Literaturliste nachgewiesen werden.
Ausgeschlossen sind unter anderem Fortbildungen zum Praxismanagement, Selbstlernerkurse, IT-Fortbildungen, praxisinterne Fortbildungen (außer die Person bietet die gleiche Fortbildung auch außerhalb der Praxis an), Praxisgründungsseminare und Fortbildungen zu Heilmitteln, die nicht verordnet werden können.
Außerdem müssen die Dozent*innen Anforderungen erfüllen:
Sie müssen nach Abschluss seit mindestens zwei Jahren in Vollzeit therapeutische Berufserfahrung nachweisen oder die gleichen Bedingungen in einem angrenzenden Bereich erfüllen, wenn die Fortbildung sich auf diesen Bereich bezieht. Eine wissenschaftliche Tätigkeit in der Sprachtherapie/Logopädie kann ebenfalls hierfür nachgewiesen werden.
Ob Fortbildungspunkte vergeben werden dürfen, überprüft die Plattform, die diese anbietet – bei TherAkademie stellen wir das also sicher. Es wird ausgeschrieben, ob und wie viele Punkte vergeben werden und diese werden auf dem Teilnahmezertifikat ausgewiesen.
Wer überprüft, ob ich mich ausreichend fortgebildet habe?
Für Angestellte in der Logopädie und Sprachtherapie gilt, dass die Praxisinhaber*in dafür zuständig ist, sicherzustellen, dass die Fortbildungspflicht erfüllt wird. Die Krankenkassen sind dazu berechtigt, Nachweise über besuchte Fortbildungen anzufordern. Diese Nachweise müssen in dem Fall innerhalb eines Monats erbracht werden.
Bei TherAkademie findest du ausgewählte evidenzbasierte Fortbildungen für Sprachtherapeut*innen und Logopäd*innen.
Wir haben die Informationen, die wir in diesem Beitrag zur Verfügung gestellt haben, sorgfältig recherchiert. Jedoch können wir keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.